Sicherheit

Ihre Daten bleiben in der EU.

Jede Entscheidung über Bewerber trifft ein Mensch. Hier steht, wo Kandidatendaten liegen, wer sie sieht und welche Unterlagen Datenschutz und Betriebsrat von uns bekommen.

SpeicherortEuropäische Union
VertragAVV nach Art. 28 DSGVO
EntscheidungImmer ein Recruiter
PrüfprotokollCNC-Fräser, Wien Floridsdorf
Sourcing-Agent412 Profile mit den Kriterien abgeglichen
Sourcing-AgentFachkraft informiert nach Art. 14 DSGVO
RecruiterinÜbergabe an das Unternehmen freigegeben
SystemZugriff protokolliert, Speicherort EU
Kein Kandidat ohne FreigabeJede Übergabe prüft ein Mensch

Was Ihre Prüfung wissen will.

Sechs Fragen, die Datenschutz und Betriebsrat bei KI im Recruiting stellen. Und wie TalentQuartier sie beantwortet.

Ein Mensch entscheidet.

Die Agenten finden und prüfen. Jede Übergabe und jede Absage gibt ein Recruiter frei, so wie es Art. 22 DSGVO verlangt.

Rechtsgrundlage für jede Ansprache.

Direktansprache stützt sich auf berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Jede Fachkraft wird mit der ersten Nachricht informiert.

Gebaut für die KI-Verordnung.

Recruiting-KI gilt als Hochrisiko. Menschliche Aufsicht, Protokolle und Informationstexte für Bewerber sind eingebaut.

Keine geschützten Merkmale.

Abgeglichen wird nur, was die Stelle verlangt. Alter, Geschlecht oder Herkunft fließen in keine Übereinstimmung ein und stehen in keiner Notiz.

Unterlagen für den Betriebsrat.

Systembeschreibung, Kriterien und Rollen für § 96a ArbVG in Österreich und § 87 BetrVG in Deutschland.

Daten in der EU.

Speicherung und Verarbeitung in der EU. Kandidatendaten gehen nicht in Drittländer und nicht an Dritte.

Europäische Union

Datenbank850.000 Profile aus dem DACH-Raum
AgentenAbgleich und Prüfung, Sprachmodelle in der EU
RecruiterPrüft und gibt jede Übergabe frei
Ihr TeamSieht nur freigegebene Kandidaten

Hosting und Verarbeitung bleiben in der EU.

Profile, Gesprächsnotizen und Prüfprotokolle liegen in Rechenzentren in der EU. Auch die Sprachmodelle laufen dort. In Drittländer wird nichts übermittelt.

Ihr Team sieht nur Kandidaten, die ein Recruiter freigegeben hat. Jeder Zugriff wird protokolliert.

DrittlandübermittlungKeine
AuftragsverarbeitungAVV ab Vertragsstart

Jede Datenart hat eine Frist.

Was wir speichern, löschen wir auch. Diese Fristen stehen im Löschkonzept, das Sie mit den Unterlagen erhalten.

Bewerberdaten nach Absage

Sechs Monate

Danach löschen wir alle Unterlagen. Das deckt die Fristen nach dem AGG in Deutschland und dem GlBG in Österreich ab.

Talentpool

Befristete Einwilligung

Wer im Pool bleibt, willigt befristet ein. Widerruf jederzeit über den Link in jeder Nachricht.

Löschantrag

Binnen eines Monats

Wir setzen Löschanträge um und bestätigen sie schriftlich, wie es Art. 12 DSGVO vorsieht.

Prüfprotokolle

Mindestens sechs Monate

Aufbewahrung nach Art. 26 der KI-Verordnung. Danach werden sie gelöscht.

KI-Verordnung

Was Art. 26 von Ihnen als Betreiber verlangt.

Recruiting-KI ist Hochrisiko nach Anhang III Nr. 4. Als Betreiber brauchen Sie menschliche Aufsicht, Protokolle und Information für Belegschaft und Bewerber. Das bringt TalentQuartier mit.

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100 %der Übergaben gibt ein Mensch frei
6 MonateMindestdauer der Protokolle
Art. 14Information jeder Fachkraft bei der ersten Ansprache

Ein Paket für Betriebsrat und Datenschutz.

Sie bekommen alles, was Ihre interne Prüfung braucht, bevor die erste Suche startet.

Für den Betriebsrat

Zur Mitbestimmung nach § 96a ArbVG oder § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

PDFSystembeschreibung
PDFKriterienkatalog
PDFRollen- und Rechtekonzept

Für die Datenschutzbeauftragte

Zur Prüfung nach DSGVO und KI-Verordnung.

DOCXVorlage zur Datenschutz-Folgenabschätzung
PDFAuftragsverarbeitungsvertrag
PDFUnterauftragsverarbeiter und Löschkonzept
UnterlagenSie erhalten AVV, Maßnahmen und Löschkonzept.
PrüfungIhre Datenschutzbeauftragte prüft die Folgenabschätzung.
BeteiligungDer Betriebsrat sieht das System und die Kriterien.
StartDie erste Suche läuft mit festen Rollen und Rechten.

Häufige Fragen zur Sicherheit.

Was Datenschutz und Betriebsrat vor dem Start wissen wollen.

Wo werden die Daten gespeichert?

In Rechenzentren in der EU. Profile, Gesprächsnotizen und Prüfprotokolle verlassen die EU nicht, auch die Sprachmodelle laufen dort.

Trifft die KI Entscheidungen über Bewerber?

Nein. Die Agenten finden, prüfen und begründen die Übereinstimmung in Prozent. Übergaben und Absagen gibt immer ein Recruiter frei.

Woher stammen die Profile?

Aus unserer Datenbank und aus öffentlich zugänglichen Quellen. Jede Fachkraft wird bei der ersten Ansprache informiert und kann jederzeit widersprechen.

Brauchen wir eine Betriebsvereinbarung?

Das klären Sie mit Ihrem Betriebsrat. In Österreich ist meist § 96a ArbVG berührt, in Deutschland § 87 BetrVG. Die Unterlagen dafür liefern wir mit.

Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja. Den AVV nach Art. 28 DSGVO schließen wir ab Vertragsstart, mit der Liste aller Unterauftragsverarbeiter.

Bringen Sie Ihre Datenschutzbeauftragte mit.

In der Live-Demo zeigen wir Protokoll, Rollen und Löschfristen am System. Ihre Fragen gehen vor.

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