Ein Mensch entscheidet.
Die Agenten finden und prüfen. Jede Übergabe und jede Absage gibt ein Recruiter frei, so wie es Art. 22 DSGVO verlangt.
Sicherheit
Jede Entscheidung über Bewerber trifft ein Mensch. Hier steht, wo Kandidatendaten liegen, wer sie sieht und welche Unterlagen Datenschutz und Betriebsrat von uns bekommen.

















































































Sechs Fragen, die Datenschutz und Betriebsrat bei KI im Recruiting stellen. Und wie TalentQuartier sie beantwortet.
Die Agenten finden und prüfen. Jede Übergabe und jede Absage gibt ein Recruiter frei, so wie es Art. 22 DSGVO verlangt.
Direktansprache stützt sich auf berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Jede Fachkraft wird mit der ersten Nachricht informiert.
Recruiting-KI gilt als Hochrisiko. Menschliche Aufsicht, Protokolle und Informationstexte für Bewerber sind eingebaut.
Abgeglichen wird nur, was die Stelle verlangt. Alter, Geschlecht oder Herkunft fließen in keine Übereinstimmung ein und stehen in keiner Notiz.
Systembeschreibung, Kriterien und Rollen für § 96a ArbVG in Österreich und § 87 BetrVG in Deutschland.
Speicherung und Verarbeitung in der EU. Kandidatendaten gehen nicht in Drittländer und nicht an Dritte.
Europäische Union
Profile, Gesprächsnotizen und Prüfprotokolle liegen in Rechenzentren in der EU. Auch die Sprachmodelle laufen dort. In Drittländer wird nichts übermittelt.
Ihr Team sieht nur Kandidaten, die ein Recruiter freigegeben hat. Jeder Zugriff wird protokolliert.
Was wir speichern, löschen wir auch. Diese Fristen stehen im Löschkonzept, das Sie mit den Unterlagen erhalten.
Danach löschen wir alle Unterlagen. Das deckt die Fristen nach dem AGG in Deutschland und dem GlBG in Österreich ab.
Wer im Pool bleibt, willigt befristet ein. Widerruf jederzeit über den Link in jeder Nachricht.
Wir setzen Löschanträge um und bestätigen sie schriftlich, wie es Art. 12 DSGVO vorsieht.
Aufbewahrung nach Art. 26 der KI-Verordnung. Danach werden sie gelöscht.
KI-Verordnung
Recruiting-KI ist Hochrisiko nach Anhang III Nr. 4. Als Betreiber brauchen Sie menschliche Aufsicht, Protokolle und Information für Belegschaft und Bewerber. Das bringt TalentQuartier mit.
Live-Demo buchenSie bekommen alles, was Ihre interne Prüfung braucht, bevor die erste Suche startet.
Zur Mitbestimmung nach § 96a ArbVG oder § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Zur Prüfung nach DSGVO und KI-Verordnung.
Was Datenschutz und Betriebsrat vor dem Start wissen wollen.
In Rechenzentren in der EU. Profile, Gesprächsnotizen und Prüfprotokolle verlassen die EU nicht, auch die Sprachmodelle laufen dort.
Nein. Die Agenten finden, prüfen und begründen die Übereinstimmung in Prozent. Übergaben und Absagen gibt immer ein Recruiter frei.
Aus unserer Datenbank und aus öffentlich zugänglichen Quellen. Jede Fachkraft wird bei der ersten Ansprache informiert und kann jederzeit widersprechen.
Das klären Sie mit Ihrem Betriebsrat. In Österreich ist meist § 96a ArbVG berührt, in Deutschland § 87 BetrVG. Die Unterlagen dafür liefern wir mit.
Ja. Den AVV nach Art. 28 DSGVO schließen wir ab Vertragsstart, mit der Liste aller Unterauftragsverarbeiter.

In der Live-Demo zeigen wir Protokoll, Rollen und Löschfristen am System. Ihre Fragen gehen vor.
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